Herrmanns Flirt mit der Sicherheitswirtschaft

Bayern treibt die Privatisierung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung voran. Noch stehen das Gewaltmonopol, der Artikel 33 (4) GG und der Datenschutz einem “Verschmelzungsprozess“, zwischen der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten, im Wege. (Gastartikel von T. Brunst)

Während das Internet zur Zeit über das neue Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) ( https://netzpolitik.org/2018/ab-sommer-in-bayern-das-haerteste-polizeigesetz-seit-1945/ ) diskutiert, flirtet Innenminister, Joachim Herrmann, heftig mit der Sicherheitswirtschaft. Private Sicherheitsdienste die kostengünstig Polizeiaufgaben – über den Objektschutz hinaus – übernehmen; da leuchten die Augen des amtierenden Bayerischen Innenministers. Blöd nur, dass es da so “überflüssige Sachen“ wie das Gewaltmonopol, den Artikel 33 (4) Grundgesetz (GG) und den Datenschutz zu beachten gilt. Diese stehen einem “Verschmelzungsprozess“, zwischen der Bayerischen Polizei und der Sicherheitswirtschaft, im Wege.

Manfred Buhl (CEO), von Securitas Deutschland, fordert schon mal vorsorglich “Minimalbefugnisse“ für die Branche ein und meint, dass das Anhalten von Personen, die Personalienfeststellung und die Platzverweisung, durch Mitarbeiter/Angestellte privater Sicherheitsdienste, noch mit dem Gewaltmonopol und dem Art. 33 (4) GG vereinbar sind.

Der “Gütesiegelverband“, der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), fordert diese “Minimalbefugnisse“ schon seit geraumer Zeit vom Gesetzgeber ein. Dies würde den Mitgliedsunternehmen (z.B. Securitas Deutschland, Kötter Services, Gegenbauer Sicherheitsdienste  & Co) – an der Seite der Polizei – neue Geschäftsfelder eröffnen.

Beispielsweise im Bereich der kommunalen Sicherheit und Ordnung, sowie rund um “Fußballstadien“; Private “Citystreifen“ mit “hoheitlichen Befugnissen“, welche parallel zu den Ordnungsämtern auch Nachts unterwegs sind und für “echte“ Sicherheit und Ordnung sorgen könnten, damit frohlockt der BDSW.

Stabile öffentliche Aufträge (ppp-Modelle; hier wurden eigens neue Begriffe kreiert: “public  private security“ bzw. “police private security“) – am “Tropf der Steuerzahler“ – wünschen sich die BDSW-Unternehmen dringend. Und ganz nebenbei könnte man so auch die ungeliebte, unorganisierte “Billigkonkurrenz“ abschütteln. Eine win win-Situation wie Herrmann und der BDSW meinen und gut für Deutsche Innenstädte und deren Geschäftswelt.

Private Sicherheitsdienste mit “hoheitlichen Befugnissen“, die im Auftrag von Geschäftskunden und/oder Stadtverwaltungen in Deutschen Städten gegen Randgruppen (z.B.: Bettler, Trinker, Drogenabhängige) und Fußballfans vorgehen und aus Profitgier die “Stadt säubern“ – da kann einem Angst und Bange werden!

 

Kooperationsvereinbarung zwischen Polizei und Sicherheitswirtschaft (06.07.15)

-> http://www.bayern.de/kooperationsvereinbarung-zwischen-polizei-und-sicherheitswirtschaft

 

Staatsminister Joachim Herrmann fordert Ausbau der öffentlichen-privaten Sicherheitspartnerschaft (16.11.17)

-> https://www.bdsw.de/presse/mitglieder-pressemitteilungen/staatsminister-joachim-herrmann-fordert-ausbau-der-oeffentlich-privaten-sicherheitspartnerschaft

 

Was Sicherheitsdienstleister im öffentlichen Raum leisten können (01.03.18)

-> http://www.sicherheit.info/artikel/2109190

 

Die private Stadtsicherheit…

-> http://www.trend.infopartisan.net/trd0804/050804.html

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